
Manifest
Im Rahmen der Kampagne „Kein Kind ist illegal“ wurde ein Manifest lanciert. terre des hommes schweiz ist Mitträgerin der Kampagne. Das Manifest wird 2010 den für Bildung und Migration zuständigen Bundesrätinnen Evelyne Widmer-Schlumpf und Doris Leuthard übergeben. Unterzeichnet werden kann es von Einzelpersonen oder Kollektiven.
Die Unterzeichnenden des Manifests erklären sich solidarisch mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen. So finden wir zum Beispiel es dürfe nicht sein, dass ein Jugendlicher, der sein ganzes Leben in der Schweiz verbracht hat, eine schon gefundene Lehrstelle nicht antreten darf, weil er keine Arbeitsbewilligung erhält. Es darf auch nicht sein, dass Kinder nie ein anderes Kind mit nach Hause nehmen dürfen, weil sie ihren Wohnort geheim halten müssen.
Als Erstunterzeichnende des Manifests konnten über 90 bekannte Schweizer Organisationen und Personen gefunden werden. Sie finden das Manifest auf der Webseite von 'keinkindistillegal' (siehe rechte Spalte). Es kann bis April 2010 online oder auf Papier unterzeichnet werden.
Verein „Für die Rechte illegalisierter Kinder“
Verschiedene NGOs (Sans-Papiers-Beratungsstellen Basel, Bern, Zürich, Sans-Papiers-Kollektiv Genf, terre des hommes schweiz, HEKS, Unia, vpod), haben den Verein „Für die Rechte illegalisierter Kinder“ gegründet. Der Verein startete am Kinderrechtstag 2008 die gesamtschweizerische Kampagne „Kein Kind ist illegal.“, welche auf die Situation illegalisierter Kinder aufmerksam macht und zum Ziel hat, deren Situation zu verbessern.
„Kein Kind ist illegal“ fordert:
Die Kampagne verleiht diesen Forderungen im Laufe der nächsten zwei Jahre Nachdruck durch:
i) Etablierung eines breiten Netzwerks, das sich für die Rechte illegalisierter Kinder einsetzt,
ii) Öffentlichkeitsarbeit zur Enttabuisierung des Themas
iii) Lobbyarbeit für den Zugang zur postobligatorischen Bildung.
Hintergrund:
In der Schweiz leben mehrere tausend Kinder ohne Aufenthaltsbewilligung. Sie verbringen viele Jahre oder ihre ganze Kindheit hier, doch sind sie rechtlich gesehen inexistent. Angst vor Entdeckung und Ausschaffung, soziale Isolation, Armut sowie ungewisse Zukunftsperspektiven prägen ihre Lebenssituation.
Verfassungsmässig garantierte Rechte, und solche, denen sich die Schweiz durch die Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet hat, sind für Kinder von Sans-Papiers und / oder von abgewiesenen Asylsuchenden kaum durchsetzbar. Beispielsweise ist das Recht auf Bildung nach wie vor unvollständig verwirklicht: Kleine Kinder ohne gültigen Aufenthaltsstatus können oft keine Kinderkrippe besuchen. Sie, deren Eltern oft beide arbeitstätig sind, hätten eine vorschulische Betreuung besonders nötig. Nach der Volksschule, wenn die KlassenkameradInnen eine Ausbildung beginnen, bleibt den Jugendlichen ohne gültigen Aufenthaltsstatus meist nur noch die Wahl zwischen Schwarzarbeit und „Nichtstun“. Sie dürfen von Gesetzes wegen keine Lehre antreten.
Ein weiteres Beispiel ist, dass gemäß Ausländergesetz Jugendliche ab 15 Jahren bis zu zwölf Monaten in Ausschaffungshaft genommen werden dürfen.