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Bericht an UNO: Schweiz setzt Kinderrechte ungenügend um

In der jüngsten Berichterstattung an den UN-Kinderrechtsauschuss erhält die Schweiz schlechte Noten. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz, in dem terre des hommes schweiz Mitglied ist, stellt fest: Bund und Kantone achten längst nicht alle Bedürfnisse und Rechte ihrer Kinder und Jugendlichen. Das Netzwerk stellt fünf Forderungen an den Bund und die Kantone. 

Zu wenig Mitsprache vor Gericht, Armut, unangemessene Unterbringung und Gewalt – ausgerechnet die Schweiz, in dem der UN-Kinderrechtsausschuss residiert, bekommt mit dieser Liste ein schlechtes Zeugnis für den Schutz ihrer Minderjährigen. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz (NKS) verfasst regelmässig einen Bericht an den UN-Kinderrechtsausschuss, diese Woche werden die jüngsten Ergebnisse vorgestellt. Die Allianz, der neben zahlreichen anderen Organisationen auch terre des hommes schweiz angehört und von unserer Mitarbeiterin Valentina Darbellay präsidiert wird, formuliert fünf Forderungen an Bund und Kantone: 

Gewalt in der Familie gehört verboten und der Schutz ausgebaut 

Jedes zweite Kind erlebt physische oder psychische und jedes fünfte gar schwere Gewalt in der Erziehung. Gewalt innerhalb der Familie ist in der Schweiz nicht explizit verboten. Dabei besagt die UN-Kinderrechtskonvention, die auch die Schweiz ratifiziert hat, dass Gewalt gegenüber Kindern in keiner Weise gerechtfertigt ist. Darum fordert das Netzwerk Kinderrechte Schweiz: «Das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung muss deshalb im Zivilgesetzbuch verankert werden.» In den meisten europäischen Nachbarländern ist dies bereits der Fall. 

Um die Gewalt an Kindern einzudämmen, reicht das aber nicht aus. Der Schutz der Kinder muss dringend ausgebaut werden. In der Früherkennung und Prävention reichen die Leistungen und Angebote einiger Kantone nicht aus. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz fordert ausserdem in der Hilfe und Schutz der Kinder und Jugendlichen mehr Engagement vom Bund.  

Kein Kind soll in Armut leben müssen 

Kinder in Armut haben schlechtere Startbedingungen ins Leben, schreibt das NKS. «Kinder, die in Armut aufwachsen, erleben materielle Benachteiligung, soziale Ausgrenzung und haben schlechtere Bildungschancen.» Diese Benachteiligung hafte den Kindern lange an: «Die Kinder bleiben häufig bis ins Erwachsenenalter arm», schreibt das NKS weiter. 

In der Schweiz sind davon laut Bundesamt für Statistik (BFS) 108’000 Kinder betroffen und weitere 155’000 leben nur knapp oberhalb der Armutsgrenze. Das NKS fordert flächendeckende Ergänzungsleistungen für Familien, wie es einige Kantone bereits anbieten. Denn die Ursache für die Kinderarmut «sind hohe Unterhaltskosten, tiefe Einkommen der Eltern und mangelnde Möglichkeiten, Beruf und Familie zu vereinbaren.»  

Angemessene Unterbringung und Betreuung von geflüchteten Kindern 

Familien, die in der Schweiz Asyl beantragen, werden nicht immer in geeigneten Räumlichkeiten untergebracht. «Es fehlt an kindgerechten Räumen, Förder- und Spielmöglichkeiten für jüngere Kinder sowie an Unterstützung für Eltern mit Kindern in den Asylzentren», schreibt das NKS. Asylsuchende Familien haben oft viel durchleben müssen. Rund die Hälfte aller minderjährigen Asylsuchenden leidet daher an psychischen Belastungen. Das Netzwerk fordert daher neben der «familien- und kindgerechte Unterbringung und Betreuung von geflüchteten Kindern» auch niederschwellige psychosoziale Angebote. 

Geflüchtete Kinder sollen ausserdem vom Bildungsangebot profitieren können, ungeachtet ihres Aufenthaltsstatus. Die gleiche Forderung formulierte auch das erste Schweizer Flüchtlingsparlament am vergangenen Sonntag an den Bundesrat und das Parlament. Einen entsprechenden Vorstoss lehnte der Ständerat in diesem Jahr ab. 

Kinder müssen angehört werden 

Kinder und Jugendliche müssen bei Familienstreitigkeiten – etwa bei Scheidungen – vor Gericht aussagen können und an Verfahren beteiligt sein. So steht es in der Kinderrechtskonvention. Die Richter sollen die Meinungen, Ansichten und Wünsche der Kinder im Urteil berücksichtigen. Zwar schreibt das Schweizer Zivilgesetzbuch genau dies vor, in der Realität bleiben die Stimmen der Kinder vor Gericht aber oft ungehört. 

Das NKS schreibt: «Mit der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall nimmt der Druck auf die Kinder zu, den Anliegen beider Eltern entsprechen zu müssen. Auch sind die Vorstellungen der Gerichte von günstigen familiären Entwicklungsbedingungen oft konservativ und die (Bindungs-)Bedürfnisse sowie Äusserungen der Kinder werden ignoriert.» Das betreffe auch migrations- und asylrechtliche Verfahren. 

Bislang fehlt eine Ombudsstelle, an die sich Kinder und Jugendlichen in solchen Fällen wenden könnten. Ein entsprechender Vorstoss ist vom Parlament bereits überwiesen worden. 

Weniger «Kantönligeist» und aussagekräftige Daten 

Das Wohl der Kinder hängt nach wie vor stark mit dem Wohnort der Familie und ihrem sozioökonomischen Hintergrund zusammen. Zwischen den Kantonen gibt es grossen Unterschiede in den niederschwelligen Unterstützungsangeboten und in der Qualität und Geschwindigkeit bei Kindeswohlgefährdungen. Bereits früher empfahl der UN-Kinderrechtsausschuss, dass sich die kantonalen Fachpersonen bei Kinderschutzfällen besser koordinieren. Auch der Bundesrat hält dies für dringlich, möchte hierzu aber keine umfassende, schweizweite Strategie festlegen. Das NKS fordert: «Es braucht eine nationale Strategie für die Bereiche Gewaltprävention, Zugang zu Unterstützungsangeboten für Familien, Qualität der Heimunterbringung und von Pflegeplätzen.» 

Weitere Missstände in der Umsetzung der Kinderrechte sollen möglichst leicht und schnell erkannt werden. Das ist aber nur mit umfassenden und aussagekräftigen Daten möglich. Dem steht das föderale System entgegen, denn «unterschiedliche kantonale Begriffe und Konzepte zur Datenerhebung zu wichtigen Kinderrechtsthemen erschweren die Vergleichbarkeit», stellt das NKS fest. Das Netzwerk fordert daher schweizweit vergleichbare Daten zu Schutz, Entwicklung und Beteiligung der Kinder und Jugendlichen in der Schweiz. 

terre des hommes schweiz unterstützt diese Forderungen 

In allen unseren Projektländern – auch der Schweiz – ist die Wahrung der Kinderrechte ein zentrales Anliegen. Wir bestärken Kinder und Jugendliche darin, sich für ihre Rechte einzusetzen und betreiben mit unseren Partnern in Lateinamerika und Afrika Unterstützungsangebote bei Gewaltdelikten. In der Schweiz sensibilisieren wir Kinder und Jugendliche mit unseren Projekten Baobab, TDH Éducation und imagine für Themen der Kinderrechte. Im Projekt MePower fördern wir die Mitsprache von Geflüchteten Jugendlichen Schweiz und leisten psychosoziale Unterstützung. Als Mitglied des Netzwerks Kinderrechte Schweiz unterstützen wir diese Forderungen für eine bessere Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz.


Zur Medienmitteilung des Netzwerks Kinderrechte Schweiz

Bild vom Palais Wilson in Genf (Hauptsitz des UN-Kinderrechtsausschusses): Flickr/U.S. Mission Geneva/ Eric Bridiers CC BY-ND 2.0

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