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Portraitbild von Samuel Schweizer von der Ernst Schweizer AG.

‘Die Initiative entspricht unserer DNA’

Wirtschaftsfeindlich und unrealistisch – so bewerten manche Gegner die Konzerverantwortungsinitiative. Viele Unternehmer sehen dies jedoch anders. So auch Samuel Schweizer, der erfolgreich ein Familienunternehmen im Bereich Metallbau führt. Für ihn schafft die Initiative Gerechtigkeit zwischen verantwortungsvollen und verantwortungslosen Unternehmen. “Swiss Made” stünde nicht mehr nur für hohe Qualität, sondern auch für hohe Verantwortung.

Die Ernst Schweizer AG hat sich entschlossen die Konzernverantwortungsinitiative (Kovi) zu unterstützen. Warum?
Wir haben die Nachhaltigkeit als Vision für unser Unternehmen, also die gleichzeitige und gleichberechtigte Berücksichtigung sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Anliegen, seit 1978 im Leitbild verankert. Für uns ist es klar, dass die Wirtschaft und Unternehmen eine soziale und ökologische Verantwortung haben. Die Einhaltung von Menschenrechten und internationalen Umweltstandards ist dabei das absolute Minimum.

Waren dazu viele interne Diskussionen nötig?
Diese Initiative entspricht einfach unserer “DNA”. Entsprechend fand das Anliegen von Beginn weg in der Unternehmensleitung grossen Zuspruch.

Das Instrument, das die Kovi vorsieht, ist die Sorgfaltsprüfungspflicht. Was würde sich dadurch für die Ernst Schweizer AG ändern?
Ein Lieferantenmanagement mit einer Lieferantenbewertung ist heute üblich. Es wird auch von Qualitätsmanagementzertifizierungen wie ISO 9001 und 14001 (Umwelt) und OHSAS 18001 (Arbeitssicherheit) gefordert. Das bedeutet, dass strategische Lieferanten im Unternehmen geprüft und freigeben werden. Nur mit einer Lieferantenbewertung kann ein Unternehmen sicherstellen, dass Qualität, Termine und Anforderungen an Gesundheit, Arbeitssicherheit usw. eingehalten werden. Mit der Initiative kommen neue Aspekte dazu, konkret Menschenrechte und Umwelt. Es ist aber kein komplett neues System nötig. Lieferantenbewertungen sind heute in der Industrie bereits Standard. Es kommen einfach neue Aspekte dazu. Insgesamt würde sich für unser Unternehmen bei Annahme der Initiative demnach nicht viel ändern.

Es gibt die Sichtweise, dass Staaten zuständig dafür sind, dass Menschenrechte und Umweltstandards eingehalten werden und nicht Unternehmen. Wie sehen Sie das?
Die Beachtung der Menschenrechte und der Schutz der Umwelt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Da hat selbstverständlich der Staat eine wichtige Funktion, aber auch Private und Unternehmen tragen Verantwortung dafür.

Warum ist die Kovi aus unternehmerischer Sicht nötig?
Die Konzernverantwortungsinitiative führt zu einer Stärkung der Swissness, gerade auch in exponierten Sektoren. “Swiss Made” stünde nicht mehr nur für hohe Qualität, sondern auch für hohe Verantwortung. Die Schweiz hat leider in der Vergangenheit die Erfahrung machen müssen, dass heikle Sektoren ungenügend reguliert und internationale Trends verschlafen wurden.
Schliesslich schafft die Initiative Gerechtigkeit zwischen verantwortungsvollen und verantwortungslosen Unternehmen. Es profitieren die ganze Wirtschaft und Gesellschaft, wenn niemand kurzfristig auf Kosten von Mensch und Umwelt Profite machen kann.

Eine Befürchtung ist, dass Unternehmen für Dinge haftbar gemacht werden sollen, auf die sie gar keinen Einfluss haben. Wertschöpfungs- und Lieferketten können kompliziert sein. Macht Sie das nicht etwas nervös?
Die Haftung greift nur für Tochterunternehmen, nicht für Lieferanten. Das hat der Bundesrat zwar klar festgehalten, doch er wird von den Gegnern immer wieder falsch dargestellt. Über die Lieferkette gilt zwar eine Pflicht, menschenrechtliche und Umweltrisiken zu vermeiden, aber ein Haftungsmechanismus existiert nicht. Dagegen ist der Haftungsmechanismus für Tochterunternehmen notwendig und baut auf einem bewährten juristischeren Mechanismus auf: einer Haftung mit Sorgfaltsbeweis. Das schweizerische Obligationenrecht kennt diesen Mechanismus z.B. bei der Geschäftsherrenhaftung.

Kritische Stimmen sagen, dass Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten ausserhalb der eigenen Firmenstruktur beschränkt sind. Sie sind ja nicht weisungsbefugt. Wie sehen Sie das?
Als Kunde hat man durchaus Einfluss auf seine Lieferanten, umso mehr wenn Lieferanten merken werden, dass nach der Annahme der Initiative viele solche Forderungen von Schweizer Unternehmen kommen. In der Praxis erfolgt bei kleineren Lieferanten die Beurteilung durch eine Selbstdeklaration, bei mittleren und grossen Lieferanten oder Lieferanten kritischer Materialien durch eine Detailauskunft und in gewissen Fällen durch ein Audit vor Ort. Wir prüfen mit diesen Lieferantenbeurteilungen gleichermassen das Qualitäts-, Umwelt-, und Sozialmanagement. Diese differenzierte Lieferantenbewertung (je nach Risiko) ist Ausdruck des Verhältnismässigkeitsprinzips, das ja in der Initiative verankert ist.

Es gibt die Befürchtung, dass die “Vergesetzlichung” von Unternehmensverantwortung zu einer Verhärtung von Fronten führt, sodass Unternehmen nicht mehr konstruktiv mit NGOs im Dialog stehen. Stimmen Sie dem zu?
Die Initiative wird zu einer Klärung beitragen, was als Mindeststandard erwartet werden darf. Dieser Mindeststandard wird verbindlich. Die Unternehmen werden ein Interesse haben, sich zu diesen Themen mit den einschlägigen Stakeholdern – einschliesslich NGOs – auseinanderzusetzen. Ich bin daher überzeugt, dass die bestehenden Dialoge weitergeführt werden. Gleichzeitig werden sich auch Unternehmen diese Fragen stellen, die sich bislang dem Dialog verschlossen haben. Das ist positiv.

Wie reagieren Zulieferer auf Ihre Vorgaben und Forderungen?
Wir beobachten in der Wirtschaft einen globalen Trend zu mehr Verantwortung. Deshalb stossen solche Anliegen kaum je auf Unverständnis.
Hat die Ernst Schweizer AG durch die Wahrnehmung unternehmerischer Verantwortung einen Wettbewerbsvorteil?
Die nachhaltige Unternehmensführung ist sicherlich inzwischen ein Teil unseres Markenkerns. Das kann fallweise bei der Auftragsvergabe ein Vorteil sein. Zudem hat es positive Auswirkungen auf die Arbeitgeberattraktivität.

Falls ja: Mit den neuen gesetzlichen Vorgaben würde dieser Vorteil verschwinden. Wieso wollen Sie das?
Die Initiative schafft einen Mindeststandard. Es bleibt mehr als genug Raum, um sich weiterhin als verantwortungsvolles Unternehmen zu profilieren. Zudem führt die Initiative zu einer Stärkung der Swissness, gerade auch in exponierten Sektoren. “Swiss Made” stünde nicht mehr nur für hohe Qualität, sondern auch für hohe Verantwortung.

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