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Das Hauptgebäude mit einer Allee voller Landesflaggen.

Dank Costa Rica können Kinderrechte jetzt eingeklagt werden

Bei der Durchsetzung der Rechte von Kindern ist vor kurzem ein Durchbruch gelungen: Costa Rica hat mit seiner Unterschrift bewirkt, dass auch Kinder ihre Menschenrechte bei den Vereinten Nationen einklagen können. Damit dieses Individualbeschwerdeverfahren in Kraft treten konnte, war die Unterzeichnung durch zehn Staaten nötig.

Kinder, deren Menschenrechte verletzt worden sind, können ihren Fall künftig den Vereinten Nationen (UN) zur Prüfung vorlegen. Costa Rica hat Mitte Januar 2014 als zehntes Land (nach Albanien, Bolivien, Gabun, Deutschland, Montenegro, Portugal, Slowakei, Spanien und Thailand) das dritte Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention ratifiziert. Für die Durchsetzung hat sich die Internationale Föderation Terre des Hommes im UN-Kinderrechtskomitee massgeblich eingesetzt.
Kinderrechte stärken mit mehr Druck
Das darin enthaltene Recht auf ein Individualbeschwerdeverfahren konnte erst in Kraft treten, nachdem zehn Länder bei der UN die Ratifizierungsurkunde hinterlegt hatten. Mit dem zusätzlichen Instrument des Beschwerderechtes erhöht sich der Druck auf die Staaten dafür zu sorgen, dass die Kinderrechte eingehalten werden. Das dritte Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention wird Mitte April in Kraft treten.
Das ist ein wichtiger Schritt zur Durchsetzung der Kinderrechte, die täglich weltweit verletzt werden – sei es, dass sie Gewalt und sexuellem Missbrauch ausgesetzt, zum Tode verurteilt oder durch Menschenhandel und Kinderarbeit ausgebeutet werden. Bisher gab es aber keine Möglichkeiten solche Vergehen einzuklagen.

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